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Helles Budweiser Budvar Lager gibt es wieder in italienischen Läden

18.12.2013
Budweiser Budvar
Aktuality
Známkoprávní spory

Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bekräftigte der Richter, dass es  ABI untersagt wird, die Bezeichnung BUDWEISER in Italien zu verwenden und setzte eine Frist für die Rücknahme der auf diese Weise gekennzeichneten Produkte vom Markt bis zum 10. Februar 2014.

Die Brauerei Budějovický Budvar eröffnete den Vertrieb ihres hellen Lagers unter der Bezeichnung Budweiser Budvar in Italien. Italienische Kunden können somit bereits zu Weihnachten das original Budweiser Bier unter seiner ursprünglichen Bezeichnung genießen. Nach 13 Jahren ermöglichte dies der jüngste Beschluss des italienischen Obersten Gerichtshofes. Gemäß dem Gerichtsbeschluss wird dem Konzern Anheuser-Busch InBev (nachstehend „ABI“ genannt) untersagt, sein Bier unter der Marke „BUDWEISER“ in Italien zu vertreiben. Das Gericht erklärte diesen Markennamen für irreführend und ließ ihn aus dem Schutzmarkenregister löschen. Italien gehört zu den wichtigsten Biermärkten weltweit und im Konsum von Importbieren ist es die Nr. 5 (Verbrauch von etwa 6 Mio. Hektolitern pro Jahr).

„Nach dem Beschluss des Obersten Gerichtshofes haben wir neue Verpackungen vorbereitet und bereits im November Lieferungen an unsere Importeuer in Italien eröffnet. Unser Bier mit der Bezeichnung  BUDWEISER BUDVAR gibt es in diesen Tagen in den italienischen Läden und es wird in den Restaurants ausgeschenkt“, so Robert Chrt, kaufmännischer Leiter Budějovický Budvar. Obwohl der italienische Oberste Gerichtshof eine Rücknahme des als „BUDWEISER“ gekennzeichneten Bieres vom italienischen Markt durch ABI verordnete, kam der Mitbewerber der Brauerei  Budějovický Budvar seiner Pflicht unter verschiedenen Vorwänden bisher nicht nach und nahm seine Produkte vom Markt nicht zurück. „Da dadurch unsere Geschäftsinteressen ernsthaft verletzt werden und italienische Verbraucher weiterhin irregeführt werden, sahen wir uns gezwungen das Handelsgericht Mailand um Hilfe zu bitten“,  erklärt Robert Chrt.

Das Gericht gab dem Antrag der Brauerei Budějovický Budvar statt. „Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bekräftigte das Gericht, dass es dem Konzern ABI untersagt wird, die Bezeichnung BUDWEISER für sein Bier in Italien zu verwenden und setzte eine Frist für die Rücknahme der auf diese Weise gekennzeichneten Produkte einschließlich Werbung vom Markt bis zum 10. Februar 2014. Wir hoffen, dass der Mitbewerber der Brauerei Budějovický Budvar diese Entscheidung respektieren wir“, ergänzt Mgr. Lukáš Lorenc, Partner des Anwaltsbüros Čermák a spol., das die tschechische Brauerei im Rechtsstreit vertritt.

Die Ursprünglichkeit des „Budweiser Bieres“, das in Budweis bereits seit dem Mittelalter gebraut wird, bestätigte paradoxerweise im 19. Jahrhundert auch der Begründer des Konzerns ABI Adolphus Busch. Am 26. April 1894 sagte er vor dem "South New York District Court" bezüglich des Streites um die Marke Budweiser im Jahr 1894 Folgendes aus: „The idea was simply to brew a beer similar in quality, color, flavor and taste to beer then made at Budweis, or in Bohemia.“ („Die Idee war einfach - ein Bier zu brauen, das von gleicher Qualität, Farbe und gleichem Geschmack ist wie das in Budweis oder Böhmen gebraute Bier.“). Im Streit mit der Gesellschaft Fred Miller Brewing Company versuchten die beiden amerikanischen Bierbrauer das Gericht davon zu überzeugen, das gerade ihre Kopie des „Budweiser Bieres“ die bessere sei.

Die weltweit geführten markenrechtlichen Auseinandersetzungen um die Marke „BUDWEISER“ reichen bis ins Jahr 1907 zurück, d.h. sie bestehen seit über hundert Jahren. Wesentlich erfolgreicher ist diesbezüglich Budějovický Budvar. In den Jahren 2000 - 2012 wurden 173 Gerichtsprozesse und Verwaltungsverfahren endgültig beendet, 120 Fälle gewann die Brauerei Budějovický Budvar und 10 Streitfälle endeten mit unentschieden oder einem Vergleich. Aufgrund der zugunsten von Budějovický Budvar eingetragenen Schutzmarken BUDWEISER“ oder „BUDWEISER BUDVAR“ ist es dem multinationalen Konzern ABI in beinahe 70 Ländern untersagt, seine Schlüsselmarke „BUDWEISER“ zu benutzen.

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