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Die angeordnete Kontrolle bei Budweiser Budvar widerspricht den bestehenden Vorschriften

7.2.2012
Pivovar

Gemäß der Analyse wurde die Kontrolle auf die falsche Rechtsgrundlage gestützt und widerspricht sowohl den tschechischen Gesetzen (Nr. 320/2001 Slg. und Nr. 552/1991 Slg.), als auch den Dokumenten, die vom Ministerium für Landwirtschaft erarbeitet wurden (Status des Betriebes und Verordnung des Ministers). Die Kontrolle berücksichtigt somit nicht die Regeln, die vom Ministerium für Landwirtschaft als Gründer für die Ausübung seiner Tätigkeit festgelegt wurden. „Wir sind gleichzeitig überrascht, dass in die Kontrolle weder der Aufsichtsrat der Gesellschaft noch die Kontrollabteilung des Ministeriums einbezogen wurden, die gemäß der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates sowie der Logik der Sache für Kontrollen zuständig sind und zusammen mit externen Experten vom Ministerium mit Kontrollen beauftragt werden. In diesem Fall wurde der Aufsichtsrat des Betriebes gar nicht benachrichtigt,“ so Petr Samec, Pressesprecher Budweiser Budvar.

Die Brauerei Budweiser Budvar erhob gegen die Kontrolle folgende Einwände und per Brief bat sie den Minister, die festgestellten Mängel zu beseitigen und die Rechtsgrundlage der Kontrolle mit allen Vorschriften in Einklang zu bringen:

1.    Die Kontrolle wurde auf die falsche Rechtsgrundlage gestützt und widerspricht den Gesetzen (Nr. 320/2001 Slg. und Nr. 552/1991 Slg.) sowie dem Status des Betriebes, erlassen durch das  Ministerium für Landwirtschaft am 19.5.2008, und der Verordnung des Ministers für Landwirtschaft Nr. 5/2011 vom 23.3.2011
2.    es fehlt ein sachlicher und zeitlicher Gliederungsplan der Kontrolle
3.    obwohl das Kontrollteam ausschließlich aus Beamten des Ministeriums für Landwirtschaft bestehen sollte, gibt es in der Kontrollgruppe keinen einzigen Mitarbeiter des Ministeriums für Landwirtschaft.
4.    Es wurde Einwand gegen die Ernennung von Herrn JUDr. Tomáš Jindra zum Leiter der Kontrollgruppe erhoben, da er nicht Mitarbeiter des Ministeriums für Landwirtschaft ist und seine Beauftragung daher dem Gesetz Nr. 320/2001 Slg. widerspricht. Die verfügbaren Informationen aus offiziellen Informationsquellen lassen darauf  schließen, dass es eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Leiter der Kontrollgruppe und dem Unternehmer Rittig besteht, der für dubiose Geschäfte bekannt ist. Diese Kooperation weckt begründete Zweifel an der Objektivität und Unbefangenheit von Herrn Jindra.

Alle Verhandlungen mit den bestellten externen Experten aus der Kontrollgruppe werden seitens Budweiser Budvar sehr korrekt geführt, ihre Forderungen werden vom Betrieb erfasst und die erforderlichen Unterlagen entsprechend vorbereitet. Man wartet nun auf die Entscheidung über die Einwände von Budvar, die gemäß Gesetz gegen die Verordnung Nr. 02/2012/MZe erhoben werden mussten. Nach der Entscheidung werden die Unterlagen umgehend übergeben.

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