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Budweiser Budvar wehrt Angriff auf die Marke BUDWEISER in Portugal ab

11.12.2013
Budweiser Budvar
Známkoprávní spory

Die Brauerei Budweiser Budvar wehrte einen weiteren Angriff auf ihre Marke BUDWEISER ab. Der Brauereikonzern Anheuser-Busch InBev (nachstehend „ABI“ genannt) war 2001 bemüht, seine vier Marken mit dem Element BUDWEISER in Portugal registrieren zu lassen, obwohl die Brauerei Budweiser Budvar einige eigene Schutzmarken BUDWEISER in diesem Land damals besaß. Die tschechische Brauerei konnte sich gegen das Anstreben der Amerikaner beim portugiesischen Markenamt mit Erfolg wehren. 2003 wies das Amt den Antrag von ABI auf die Eintragung ihrer Marken ab, ABI legte aber dagegen eine Berufung beim Handelsgericht ein.

„Das Handelsgericht Lissabon hat nun die Berufung von ABI zurückgewiesen und durch seine  Entscheidung die Brauerei Budweiser Budvar voll unterstützt“, so Petr Samec, Pressesprecher Budweiser Budvar. „Nach Abwägung aller Beweise und Umstände hat nun das Gericht entschieden, dass Budweiser Budvar mehrere eingetragene Marken mit dem Element BUDWEISER besitzt, die älter als Marken von ABI seien und mit diesen verwechselbar wären. Eine Eintragung von neuen Marken durch ABI in Portugal ist aus diesem Grunde nicht möglich“, erklärt Mgr. Lukáš Lorenc, Partner des Anwaltsbüros Čermák a spol., das die Brauerei Budweiser Budvar im Rechtsstreit vertritt. „Wir konnten unsere Markenrechte verteidigen und ABI am Eintritt in den portugiesischen Markt hindern. Künftig erwarten wir eine Exportsteigerung bei unseren Produkten der Marke BUDWEISER BUDVAR in Portugal“, ergänzt Petr Samec.

Die weltweit geführten markenrechtlichen Auseinandersetzungen um die Marke „BUDWEISER“ reichen bis ins Jahr 1907 zurück, d.h. sie bestehen seit über hundert Jahren. Wesentlich erfolgreicher ist diesbezüglich Budweiser Budvar. In den Jahren 2000 - 2012 wurden 173 Gerichtsprozesse und Verwaltungsverfahren endgültig beendet, 120 Fälle gewann die Brauerei Budweiser Budvar und 10 Streitfälle endeten mit unentschieden oder einem Vergleich. Aufgrund der zugunsten von Budweiser Budvar eingetragenen Schutzmarken BUDWEISER“ oder „BUDWEISER BUDVAR“ ist es dem multinationalen Konzern ABI in beinahe 70 Ländern untersagt, seine Schlüsselmarke „BUDWEISER“ zu benutzen.

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