Die Brauerei Budweiser Budvar konnte somit ihre Stellung verteidigen und ist nun weiterhin berechtigt, ihr Bier mit der Markenbezeichnung Budweiser Budvar in Norwegen zu vertreiben.
Budweiser Budvar siegte endgültig nach 21 Jahren im Rechtsstreit um die Eintragung der Schutzmarke – des Etiketts - Budweiser Budvar (Nr. 19935911) in Norwegen. Die südböhmische Brauerei hatte die Registrierung in Norwegen bereits am 2. Dezember 1993 beantragt. Einer der Gründe für diese Bemühungen war die Notwendigkeit, die bereits registrierte Schutzmarke Budweiser Budvar aus dem Jahre 1971 zu aktualisieren. Der amerikanische Brauriese Anheuser-Busch InBev legte dagegen Beschwerde ein. Die erste Entscheidung in der Sache ist im Dezember 2011 gefallen. Das norwegische Patentamt („Patentstyret“) wies damals die Beschwerde der amerikanischen ABI zurück und ließ das Etikett „Budweiser Budvar“ registrieren. Die Anheuser-Busch InBev legte gegen diese Entscheidung Berufung ein.
„Diesen Oktober wies das Klageorgan des norwegischen Patentamtes - „Klagenemnda for industrielle rettigheter“ – die Berufung der Anheuser-Busch InBev endgültig zurück und genehmigte somit die von der Brauerei Budweiser Budvar beantragte Registrierung. In seiner Entscheidung widerlegte der „Klagenemnda for industrielle rettigheter“ die Behauptungen der amerikanischen Anheuser-Busch InBev, es würde sich um eine bösgläubige Markenanmeldung seitens der Budweiser Budvar handeln. Im Gegensatz dazu betonte das Klageorgan, dass die gegenständliche Markenbezeichnung von der Brauerei Budweiser Budvar seit einer sehr langen Zeit benutzt würde und das Verhalten der südböhmischen Brauerei keinen Anlass zu Beanstandungen gäbe“, so Mgr. Lukáš Lorenc, Partner des Anwaltsbüros Čermák a spol., das die Brauerei Budweiser Budvar im Rechtsstreit vertritt.
Gegen die Entscheidung des Klageorgans kann man kein Rechtsmittel mehr einlegen. Die südböhmische Brauerei konnte somit ihre Markenrechte verteidigen und ist weiterhin berechtigt, ihr Bier unter der Marke Budweiser Budvar in Norwegen zu verkaufen. „Nach langen 21 Jahren gibt uns diese Entscheidung Rechtssicherheit, die zur weiteren Entwicklung unserer Geschäftsaktivitäten in Norwegen beitragen wird. Außerdem haben wir dadurch wichtige Argumente gewonnen, die wir in markenrechtlichen Auseinandersetzungen mit der Anheuser-Busch InBev in anderen Ländern verwenden können“, sagt Mgr. Veronika Sporová, Rechtsanwältin Budweiser Budvar.
Die weltweit geführten markenrechtlichen Auseinandersetzungen um die Marke „BUDWEISER“ reichen bis ins Jahr 1907 zurück, d.h. sie bestehen seit über hundert Jahren. Wesentlich erfolgreicher ist diesbezüglich die Brauerei Budweiser Budvar, die rund 70% aller Fälle gewinnen konnte. In den Jahren 2000 - 2013 wurden 184 Gerichtsprozesse und Verwaltungsverfahren endgültig beendet, 125 Fälle gewann die Brauerei Budweiser Budvar und 10 Streitfälle endeten mit unentschieden oder einem Vergleich. Aufgrund der zugunsten von Budweiser Budvar eingetragenen Schutzmarken „BUDWEISER“ oder „BUDWEISER BUDVAR“ ist es dem multinationalen Konzern ABI in beinahe 70 Ländern untersagt, seine Schlüsselmarke „BUDWEISER“ zu benutzen.