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Budweiser Budvar erreicht wichtigen Sieg im Rechtsstreit um die Marke „BUDWEISER“ im Vereinigten Königreich

4.7.2012
Budweiser Budvar
Známkoprávní spory

In seiner Rechtssprechung stellte der Richter folgendes fest:
1) es wird der Berufung der Budweiser Budvar stattgegeben;
2) der Beschluss des Richters Norris vom 16. 7. 2008 (das Gericht einer niedrigeren Instanz) wird aufgehoben
3) der Antrag der ABI auf Ungültigerklärung der Marke Nr. 1,389680 „BUDWEISER“ wird zurückgewiesen;
4) die Berufung der ABI wird zurückgewiesen;
5) ABI hat der Brauerei Budweiser Budvar die Gerichtskosten samt Zinsen zu erstatten
6) eine Revision beim Obersten Gerichtshof ist nicht gestattet

„Unsere Schutzmarke „BUDWEISER“ bleibt somit weiterhin im britischen Schutzmarken-Register eingetragen,“ so Mgr. Helena Lejtnarová, Rechtsanwältin der Brauerei Budweiser Budvar. „Der Sieg ist für uns sowohl aus geschäftlicher als auch rechtlicher Sicht sehr wichtig,“ ergänzt Helena Lejtnarová. Großbritannien ist nach Deutschland und der Slowakei der drittwichtigste Exportmarkt für die Marke Budweiser Budvar. Von den Verbrauchern wird die Marke sehr positiv wahrgenommen und zu den Marken mit dem besten Image gezählt. Dies beweist eine ganze Reihe von Preisen gewonnen bei britischen Bierwettbewerben oder die Tatsache, dass die Marke Budweiser Budvar, als bisher einzige tschechische Marke, auf den CoolBrands Listen 2004 und 2006 erschien, auf denen die angesagtesten und meistdiskutierten Marken Großbritanniens zu finden sind. 2011 betrug der Anteil des Budweiser Budvar am gesamten tschechischen Bierimport nach Großbritannien 38% (Quelle: Statistik ČSPS).

Wie kompliziert der Rechtsstreit ist, zeigt auch die Tatsache, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) mehrmals eingreifen musste. „Letzten September stellte der EuGH fest, dass  die im Vereinigten Königreich zugunsten von Budvar eingetragene jüngere Marke „Budweiser“ aufgrund der Argumentation der Amerikaner nicht für ungültig zu erklären ist. Der britische Court of Appeal entschied nun ganz gemäß dem Urteil des EuGH. Die Entscheidung des EuGH kann in unserem Rechtsfall als Präzedenzfall für die künftigen Gerichtsentscheidung in ähnlichen Fällen in der ganzen Europäischen Union gelten,“ erklärt Helena Lejtnarová.

Der gerade abgeschlossene Rechtsstreit war bereits der dritte Versuch der Gesellschaft ABI, die seit den 70er Jahren bemüht ist, Exklusivrechte zur Marke „BUDWEISER“ zu gewinnen. Der erste Streit um die Nutzung des Wortes „BUDWEISER“ als Marke am britischen Markt wurde 1984 durch den einen Gerichtsbeschluss beendet. Das Gericht entschied, dass wegen der seit langem bestehenden Koexistenz der beiden betroffenen identischen Marken am britischen Markt beide Gesellschaften das Wort „BUDWEISER“ als Marke gleichzeitig benutzen können.

Der zweite Streit bezog sich auf die eigentliche Registrierung der Schutzmarke „BUDWEISER“. Im Jahre 2000 entschieden die Gerichte des Vereinigten Königreichs, dass Verbraucher beide Produkte aufgrund deren Unterschiede sehr gut unterscheiden können und beide Gesellschaften die Schutzmarke „BUDWEISER“ registrieren können. Dadurch entstand eine markenrechtliche Besonderheit, indem identische Marken für verschiedene Markeninhaber gleichzeitig eingetragen werden konnten. Das britische Recht ließ nämlich ausdrücklich die gleichzeitige Eintragung identischer oder zum Verwechseln ähnlicher Marken im Fall redlicher gleichzeitiger Benutzung („honest concurrent use“) zu.
Im dritten (nun abgeschlossenen) Rechtsstreit beantragte Anheuser-Busch die Ungültigerklärung der zugunsten der Budějovický Budvar eingetragenen Marke „BUDWEISER“.

Die weltweit geführten markenrechtlichen Auseinandersetzungen um die Marke „BUDWEISER“ reichen bis ins Jahr 1907, d.h. sie bestehen seit über 100 Jahren. Besonders in den letzten Jahren ist Budějovický Budvar sehr erfolgreich. In den Jahren 2000 - 2011 wurden 124 Gerichtsprozesse und Verwaltungsverfahren endgültig beendet, 82 Fälle gewann die Brauerei Budějovický Budvar und 8 Streitfälle endeten mit Vergleich oder unentschieden. Nun wurde ein weiterer Gerichtssieg errungen.

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