„Obwohl der Gerichtsbeschluss keinen direkten Einfluss auf unsere Auseinandersetzungen in anderen Ländern haben wird, halten wir ihn trotzdem für besonders wichtig. In Zukunft kann er als Präzedenzfall in allen ähnlichen Gerichtsverfahren in der ganzen EU gelten,“ ergänzt Helena Lejtnarová.
Der Streit in Großbritannien begann im Jahr 2005, als ABI beim nationalen Markenamt die Ungültigerklärung der zugunsten von Budweiser Budvar eingetragenen Marke „Budweiser“ beantragte. Die Marke „Budweiser“ haben dabei beide Gesellschaften in Großbritannien eintragen lassen und die Marke wird auch seit vielen Jahren von beiden Unternehmen beim Biervertrieb benutzt. Britische Kunden sind aber durchaus fähig, die beiden Konkurrenzprodukte voneinander zu unterscheiden.
Das Vereinigte Königreich ist nach Deutschland der zweitwichtigste Exportmarkt für das Budweiser Budvar Lager. Nach Großbritannien werden etwa 13% des gesamten Exports der Brauerei – rund 80 000 Hektoliter pro Jahr – ausgeführt. Angesichts des beträchtlichen Exportvolumens wurde von der Brauerei Budweiser Budvar eine 100%ige Tochtergesellschaft in Großbritannien gegründet.
Die Geschichte der Streitigkeiten um die Rechte an der Schutzmarke „Budweiser“ reicht bis ins Jahr 1907 und besteht daher schon seit über 100 Jahren. In letzter Zeit ist Budweiser Budvar in diesem Markenstreit besonders erfolgreich. In den Jahren 2000 – 2010 wurden 120 Gerichtsauseinandersetzungen und Verwaltungsverfahren entschieden, Budweiser Budvar konnte dabei 85 Streitfälle gewinnen und 8 Fälle endeten mit einem Unentschieden.