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Budweiser Budvar: 10 Jahre mit der geschützten geografischen Angabe

5.6.2014
Budweiser Budvar
Pivovar
Známkoprávní spory

Seit ihrer Gründung setzt die Brauerei Budweiser Budvar die berühmte Brautradition von "budějovické" (Budweiser) Bier fort, das bereits seit dem Mittelalter nach seinem Herkunftsort einfach als  „Budweiser Bier“ bezeichnet wird. Die Brauerei ist stets bemüht, die Originalität des Budweiser Bieres zu bewahren, und achtet auf die Einhaltung des traditionellen Brauverfahrens, um dieses wertvolle Erbe an die kommenden Generationen übergeben zu können.

Vor 10 Jahren –  am 1. Mai 2004 - wurde allen Bieren der Marke Budweiser Budvar das Prädikat "geschützte geografische Angabe" verliehen, das sich auf die Bezeichnungen „Českobudějovické pivo“ oder „Budějovické pivo“ (Budweiser Bier) bezieht. Hiermit wurden die Budweiser Biere in einen Exklusivklub europäischer Spezialitäten aufgenommen, dessen Mitglieder u.a. Parmaschinken oder Parmesan sind. „Českobudějovické pivo“ und „Budějovické pivo“ wurden außerdem erste geschützte geografische Angaben ihrer Art, die einem Lebensmittelprodukt aus den neu  beigetretenen EU-Ländern Mittel- und Osteuropas im Jahre 2004 verliehen wurden. Die Brauerei Budweiser Budvar stellte ihre Erfahrungen mit dem Eintragungsverfahren dem Tschechischen Verband der Brauereien und Mälzereien zur Verfügung, der sie dann für den Registrierung der g.g.A. „České pivo“ (Tschechisches Bier) einsetzte. Die Bedingungen für g.g.A. „Českobudějovické pivo“ und „Budějovické pivo“ sind strenger als die im Falle der g.g.A. „České pivo“.

„Die Produktion von Bier mit der Bezeichnung g.g.A. ist unsere eigene freiwillige Initiative und gilt als Verpflichtung den Konsumenten gegenüber, gleichzeitig ist dies auch eine Qualitätsgarantie, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht. Die staatlichen Kontrollbehörden überprüfen die Bekömmlichkeit der Produkte oder die Übereinstimmung der tatsächlichen Zusammensetzung mit den Angaben auf der Verpackung, sie überprüfen jedoch nie die Qualität so, wie sie von den Durchschnittsverbrauchern wahrgenommen wird. Auf die Qualität aus der Sicht der Konsumenten fokussiert sich weitgehend eben die geschützte geografische Angabe", so Dipl.-Ing. Adam Brož, Braumeister Budweiser Budvar.

Die geschützte geografische Angabe gibt den Kunden die Garantie, dass das Produkt in der vorgeschriebenen Weise, aus exakt definierten Rohstoffen und an einem eindeutig  bestimmten Standort produziert wurde. Daher kommt eine Lizenzproduktion gar nicht in Frage und die Kunden weltweit haben die Sicherheit, dass das Bier bezeichnet als  „Českobudějovické pivo“ (oder „Budějovické pivo“) keine billige Nachahmung ist und in České Budějovice (Budweis) auch tatsächlich produziert wurde. „Dank unserem ursprünglichen Brauverfahren, den spezifischen Produktionsbedingungen sowie der Herstellung ausschließlich in unserer Brauerei haben wir den gesamten Prozess unter Kontrolle und können, im Gegensatz zu Lizenzherstellern, konsistente und hohe Qualität unseres Bieres garantieren. Wo auch immer in der Welt hat unser Kunde die Gewissheit, das original Produkt und keine Kopie gekauft zu haben“, ergänzt  Adam Brož seine Ausführung.

Die Kriterien für die Verleihung der g.g.A. „Českobudějovické pivo“ oder„Budějovické pivo“ sind sehr streng. Bei der Herstellung von Bier mit dem Prädikat "g.g.A." müssen strikt das technologische Verfahren sowie der Produktionsstandort eingehalten werden. Die Rohstoffe müssen aus genau definierten geografischen Standorten stammen. Bei der Herstellung von „Českobudějovické pivo“ oder „Budějovické pivo“ bezeichnet als g.g.A. kommt es daher gar nicht in Frage, Reis oder andere Zutaten und Zusätze wie Hopfenextrakte einzusetzen. Die Einhaltung aller für g.g.A. vorgegebenen Werte wird laufend von der Staatlichen Kontrollbehörde für Landwirtschaft und Nahrungsindustrie überprüft.

Verwendete Rohstoffe für „Českobudějovické pivo“ („Budweiser Bier“) mit dem Prädikat g.g.A.
Wasser: es wird  ausschließlich aus 300 m tiefen artesischen Brunnen verwendet, die sich in den tiefsten - teilweise tertiären geologischen Schichten des Budweiser Beckens befinden. Das Wasser aus den artesischen Brunnen hat eine ausgezeichnete Zusammensetzung, verlangt keine chemische Aufbereitung und die analytischen Wasserwerte entsprechen den strengsten Kriterien für Wasser zur Zubereitung von Babynahrung. Die Zusammensetzung des Wassers trägt weitgehend zu dem typischen und unnachahmlichen Geschmack des produzierten Bieres bei.
Malz: es darf nur aus den Gerstenkörnern produziert werden, die aus einem genau definierten Gebiet Mährens stammen und die hohen Qualitätsansprüche erfüllen, es werden ausschließlich drei Malzsorten aus der mährischen Gerste verwendet.
Hopfen: Zum Bierbrauen werden grundsätzlich ganze Hopfendolden des feinsten Saazer Hopfens verwendet (keine Hopfenpellets oder gar Hopfenextrakte). Es darf nur Saazer Hopfen verwendet werden, der aus einem der weltweit bedeutendsten Hopfenanbaugebieten rund um die nordböhmische Stadt Žatec (Saaz) stammt und in nur 14 Saazer Gemeinden angebaut wird.  
Hefe: es werden ausschließlich  „Budweiser” Hefekulturen(Saccharomyces pastorianus) eingesetzt, die in der Brauerei seit dem Anfang des 20. Jahrhundert verwendet werden. Die lebenden Hefekulturen sorgen für den charakteristischen Duft und frischen Geschmack des Budweiser Bieres.

Ein Zusammenspiel von besonderen geografischen Bedingungen von Budweis, der Handwerkskunst der Budvar-Mitarbeiter, dem überlieferten Wissen und den Kenntnisse vieler Generationen von hiesigen Bierbrauern, dem sorgfältig eingehaltenen Brauverfahren und besten Rohstoffen lässt das original Budweiser Budvar entstehen. All dies zusammen schafft seinen einzigartigen feinbitteren Geschmack, der von Kunden weltweit geschätzt wird.

Ursprungsbezeichnung in der Europäischen Union und der Tschechischen Republik

Die Europäische Union legt großen Wert auf den Schutz der traditionellen lokalen Spezialitäten. Das System umfasst drei Kategorien: Geschützte geografische Angabe (g.g.A.), geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.).  Derzeit werden 1227 geschützte Ursprungsbezeichnungen in der Europäische Union registriert. Im Jahr 2004 gab es nur etwa 600 Ursprungsbezeichnungen. Die meisten Ursprungsbezeichnungen ließen Italien (264) und Frankreich (212) registrieren. Für Bier sind 26 Ursprungsbezeichnungen registriert, darunter neun in Deutschland, neun in der Tschechischen Republik und fünf in Belgien. Tschechien verfügt derzeit über 33 eingetragene geschützte Ursprungsbezeichnungen.

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