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2016 erzielt Brauerei Budweiser Budvar den bisher höchsten Bierausstoß ihrer Geschichte

17.3.2017
Pivovar

Budweiser Budvar konnte im Jahre 2016 den Bierausstoß erhöhen und das bisher höchste Ergebnis ihrer Geschichte erzielen. Es wurden insgesamt  1 615 000 Hektoliter Bier ausgestoßen, vergleichen mit dem Vorjahr bedeutet das eine Steigerung von 0,8 %. Der letztjährige Bierabsatz hätte noch höher sein können. Die Brauerei hatte aber bereits 2015 die Obergrenze ihrer Produktions- und Logistikkapazitäten erreicht. Aus diesem Grunde mussten sogar Aufträge von Kunden abgelehnt werden. Die letztjährige Absatzsteigerung konnte dank interner Organisationsmaßnahmen sowie größter Anstrengungen aller Mitarbeiter erreicht werden. Eine weitere Absatzsteigerung wird erst nach Beendigung von umfangreichen Investitionsmaßnahmen im Wert von 2 Mrd. CZK möglich sein. Die genannten Investitionen sollen in einem Zeitraum verwirklicht werden, der über das Jahr 2020 hinausreicht. Die geplante Entwicklung der Brauerei kann jedoch infolge des neuen Gesetzes über das Vertragsregister gestoppt werden. Die Brauerei bemüht sich um eine Ausnahmeregelung für Budweiser Budvar.

Výstavba automatizovaného skladu piva.

Budweiser Budvar stieß 2016 das meiste Bier während ihres Bestehens aus. Es wurden insgesamt  1 615 000 Hektoliter Bier ausgestoßen, vergleichen mit dem Jahr 2015 (1 602 000 Hektoliter) bedeutet dies eine Steigerung von 0,8 %. Die Steigerung der Produktion ist ein langfristiger Trend: Im Jahr 2006 betrug der Bierausstoß der Brauerei 1 151 000 Hektoliter, und seitdem ist das Biervolumen um 40 % angestiegen. Trotz der Zunahme des Produktionsvolumens ist die Aufrechterhaltung höchster Bierqualität nach wie vor oberste Priorität.

„Die Ergebnisse hätten noch besser sein, aber bereits seit 2015 befindet sich die Brauerei an der Obergrenze ihrer Produktions- und Logistikkapazitäten. Vor allem in der Hochsaison mussten wir leider in vielen Fällen Aufträge von unseren Kunden ablehnen“, so Jiří Žáček, Direktor der Brauerei Budweiser Budvar. Die Absatzsteigerung konnte dank verschiedener Organisationsmaßnahmen erzielt werden. Diese ermöglichten, kleine Reserven zu finden. Es bedarf natürlich auch größter Anstrengungen aller Mitarbeiter. „Falls wir künftig unsere Produktions- sowie Absatzergebnisse steigern wollen, müssen alle geplanten Investitionen in Bezug auf die Erhöhung der Produktions- und Logistikkapazitäten möglichst schnell durchgeführt werden“, sagt Petr Žáček.

Wirtschaftsdirektor Petr Žáček, seit dem 1.6.2016 stellvertretender Direktor der Budweiser Budvar, am 1.1.2017 wurde er vom Landwirtschaftsminister zum Direktor der Brauerei ernannt.  

Technologický most pro přepravu piva.

Bereits im letzten Jahr wurden umfangreiche Investitionen im Wert von rund 2 Mrd. CZK getätigt. Ihr Ziel ist eine nachhaltige Erhöhung der Produktions- und Logistikkapazitäten, um einen Bierausstoß von 2 Mio. Hektoliter Bier zu erreichen. Zu den bereits getätigten Entwicklungsprojekten gehören neue Überdrucktanks mit einem Volumen von 10 000 Hektolitern. Derzeit erfolgen die Aktualisierung des zentralen Informationssystems (ERP), der Bau des automatisierten Lagers und einer Straßenbrücke. Die Planung der nächsten Entwicklungsetappen wird allmählich abgeschlossen: Ausbau der Kellerräume, Aufbau einer dritten Flaschenabfülllinie und Kapazitätserweiterung des Sudhauses.

„In diesem Zusammenhang haben wir ernsthafte Bedenken, dass die geplante Entwicklung unserer Gesellschaft vom Gesetz über das Vertragsregister negativ beeinträchtigt wird. Falls wir keine Ausnahmeregelung erzielen, verlieren wir unsere Wettbewerbsfähigkeit, was natürlich einen Umsatzeinbruch sowie eine Erhöhung der Kosten verursachen wird. Dies wird zur Verschlechterung des Wirtschaftsergebnisses führen, und im Extremfall wird unser Unternehmen sogar in die roten Zahlen geraten“, ergänzt Petr Žáček.

Hauptrisiken, die das Gesetz über das Vertragsregister für Budweiser Budvar bringt:

1.    Verlust von Geschäftspartnern.
2.    Offenlegung von kommerziell strategischen Informationen, die nicht als Geschäftsgeheimnisse eingestuft werden.
3.    Laut Gesetz dürfen „Geschäftsgeheimnisse“ geheim gehalten werden. Solche Informationen müssen jedoch allen gesetzlich festgelegten Kriterien entsprechen, um als Geschäftsgeheimnisse eingestuft werden zu können. Es ist sehr problematisch dies in der Praxis umzusetzen, da verschiedene Umstände in Betracht gezogen werden müssen. In Streitfällen entscheiden dann Gerichte, die jedoch den konkreten Fall anders als die zur Veröffentlichung verpflichteten Subjekte beurteilen können.
4.    Grundlegende Einschränkungen von geschäftlichen Tätigkeiten im Ausland (letztes Jahr exportierte Budweiser Budvar mehr als 60 % seiner Produktion)  
5.    Das Gesetz vorschreibt die schriftliche Vertragsform, die jedoch im FMCG-Umfeld undenkbar ist, da viele Geschäfte aufgrund telefonischer Bestellungen abgewickelt werden.
6.    Die Preise für einzukaufende Rohstoffe, Materialien und Dienstleistungen werden steigen. Dies wird daraus resultieren, dass wir Verträge sowie das Know-how unserer Lieferanten gegen ihren Willen veröffentlichen werden.
7.    Aufgrund der veröffentlichungspflichtigen Dokumente können Konkurrenten indirekt und kostenlos Zugang zu Daten bekommen, die das geistige Eigentum der Gesellschaft (insbesondere Schutzmarken) gefährden würden.
8.    Das Gesetz über das Vertragsregister verletzt die Interessen der Brauerei Budvar sowie deren Grundrecht auf faire Geschäftsbedingungen, die ihr durch die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert werden.
9.    Eine Offenlegung von Verträgen der Brauerei Budvar wird keinen Nutzen in Bezug auf die öffentliche Kontrolle bringen, weil die breite Öffentlichkeit nicht beurteilen kann, ob die Vertragsbestimmungen korrekt seien oder nicht. Dazu dienen die bestehenden Kontrollorgane (Aufsichtsrat, der Begründer der Brauerei), über deren Personalbesetzung der Staat entscheidet. Die jeweiligen Verträge können nur von Wettbewerbern beurteilt werden, die die gewonnen Informationen zu ihren Gunsten nutzen können.
10.    Der statutarische Vertreter des Unternehmens muss sich als ordentlicher Unternehmer verhalten und sich an rechtlich verbindliche Vorschriften halten. Logischerweise kann er nicht zulassen, dass sein Unternehmen der Konkurrenz ausgeliefert wird.

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