Schutzmarken

Schutzmarken

Der Name der Brauerei sowie des Bieres bezieht sich auf seinen Herkunftsort – die Stadt České Budějovice (Budweis). Diese Stadt hieß seit dem 14. Jahrhundert offiziell Budweis. Erst seit 1918 wurde der Name der Stadt in das tschechische České Budějovice geändert. Budweis gilt derzeit auch als die offizielle Übersetzung des Namens České Budějovice, falls er in fremdsprachigen Texten anzugeben ist. Die Tradition des Bierbrauens in Budweis fängt bereits 1265 an, als der böhmische König Premysl Otakar II. der Stadt das Braurecht verleiht. In den folgenden Jahrhunderten wird Budweis für die Herstellung guten Bieres berühmt. Um es von den Brauprodukten aus anderen Regionen zu unterscheiden, wird es als „Budweiser Bier“ (also Bier aus Budweis) bezeichnet. Die Bierbezeichnung wird logischerweise auch von der Tschechischen Aktienbrauerei 1895 – der rechtlichen Vorgängerin der heutigen Brauerei Budweiser Budvar - übernommen. Diese setzt direkt die Tradition der Herstellung des Budweiser Bieres fort. Die Brauerei verwendet vom Anfang an bei ihren Produkten die Bezeichnung „Budweiser“ in verschiedenen Formen und im Laufe ihrer Geschäftstätigkeit lässt sie diese Bezeichnung als Schutzmarke registrieren.

Geschützte Ursprungsbezeichnung

Der geschützte Ursprungsbezeichnung sowie die geschützte geographische Bezeichnung beziehen sich auf einzigartige Produkte und Lebensmittel, die in einer exakt abgegrenzten Region bzw. an einem Ort produziert werden, von dessen Namen die Bezeichnung des Produktes abgeleitet wird. Die Qualität und Eigenschaften solcher Produkte sind durch die besonderen Naturgegebenheiten, die Zusammensetzung der Rohstoffe sowie die Handwerkskunst der Einheimischen bestimmt.

Eine solche Bezeichnung wissen vor allem die Verbraucher zu schätzen, die dadurch die Sicherheit gewinnen, dass sie ein Originalprodukt kaufen, das immer am gleichem Ort und in beständiger Qualität produziert wird.

Gemäß dem Beitrittsvertrag, geschlossen zwischen der Tschechischen Republik und der EU, sind die Bezeichnungen “Budějovické pivo” und “Českobudějovické pivo” auf dem Gebiet der Europäischen Union offiziell vom Institut für die geschützte geographische Bezeichnung geschützt.

Budweiser Budvar hat zugleich die geographischen Bezeichnungen oder Ursprungsbezeichnungen Budějovické pivo (Budweiser Bier), Českobudějovické pivo, Bud und andere in mehr als 40 Ländern weltweit registriert. In diesen Ländern wurde die Registrierung der Bezeichnungen z. B. gemäß dem multilateralen Lissaboner Abkommen sowie den bilateralen Vereinbarungen eingeführt oder die Bezeichnungen werden dort aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften geschützt.

Budweiser Budvar verfügt über ein sehr wertvolles geistiges Eigentum; es handelt sich um Schutzmarken, geschützte Ursprungsbezeichnungen, geographische Bezeichnungen und Geschäftsnamen. Zu den bekanntesten Schutzmarken gehören Budweiser Budvar, Budweiser ,Budvar, Bud und Budějovický Budvar. Dieser geistige Reichtum hängt unmittelbar mit dem Herkunftsort zusammen. Die Brauerei hat insgesamt 380 Schutzmarken in mehr als 100 Ländern weltweit registriert.

Markenrechtliche Auseinandersetzungen

Die Geschichte der Streitigkeiten um die Schutzmarken der Brauerei Budweiser Budvar reicht bis zum Beginn des vorigen Jahrhunderts. Über Jahrzehnte haben die Vertreter einer großen amerikanischen Brauerei angestrebt, die Markenrechte von Budweiser Budvar zu erwerben, anfangs nur für das Gebiet der USA, was ihnen kurz vor dem Ausbruch des 2. Weltkrieges gelungen ist. Die Vertreter der amerikanischen Brauerei sind bis jetzt bemüht, die Schutzmarken von Budweiser Budvar zu übernehmen. Zurzeit muss die Brauerei Budweiser Budvar ihre historischen Rechte auf ihre Schutzmarken vor Gerichtsangriffen der Gesellschaft Anheuser-Busch in mehr als 40 Gerichtsverfahren und in über 70 weiteren Verwaltungsverfahren vor den Patentämtern auf der ganzen Welt verteidigen. Die meisten Gerichtsentscheide bestätigen die Rechte der Brauerei Budweiser Budvar auf ihre Schutzmarken. In letzter Zeit gewann Budweiser Budvar in markenrechtlichen Streitverfahren z.B. in Großbritannien, Australien, Japan, Südkorea, Griechenland, Portugal sowie in Dänemark, Schweden, Finnland und Neuseeland.

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